Kommentar zum Beschluss des Gemeinderates / Oberauer Gemeindeblatt, 28. Jahrgang; Nummer 2
Im Juni 23 hat der Gemeinderat eine Entscheidung von historischem Ausmaß für die Verlagerung der B23 getroffen. Das historische Ausmaß ist dadurch gegeben, dass die von dieser Entscheidung bedingte Maßnahme (nämlich die Verwirklichung der sog. C1-Trasse) eine irreversible Zerstörung der Landschaft und Natur bedeuten würde.
Bei einer derartigen Entscheidung hätte der mündige Bürger eine dialektische Erörterung mit Abwägung von Pro- und Kontra-Argumenten erwartet.
Aus der im Gemeindeblatt veröffentlichen Stellungnahme ist eine derartige Erörterung jedoch in keinster Weise ersichtlich. Im Gegenteil: aufgrund der in der Stellungnahme aufgeführten Argumente (in der Stellungnahme „Aspekte“ genannt) besteht der dringende Verdacht, dass die Entscheidung für die C1-Trasse von vornherein feststand.
Zu den in der Entscheidungsfindung angeführten Argumenten /Aspekte:
Beurteilung der oben angeführten Aspekte/Argumente:
zu 1.: Den Anwohnern vom Höfele und der innerörtlichen B23, die wohl den überwiegenden Anteil an den Aktionen der VEO hatten, gebührt sicherlich ein großer Dank für ihre
Bemühungen bezüglich der B2.
Jedoch ist dies noch kein zwingender Grund für die C1-Trasse der B23. (Nebenbei darf auch folgendes festgestellt werden: die jetzige B23 ist 1890 fertiggestellt worden. Zu diesem Zeitpunkt gab es
noch kein einziges Haus in diesem Bereich; und wer an die oder im Bereich dieser Straße ein Haus baut, darf sich doch nicht wundern, wenn Verkehr auf dieser Straße stattfindet).
zu 2.: Der Gemeinderat - wie auch das PRINS (siehe BVWP 2030) - sehen in der Verlagerung der innerörtlichen B23 eine hohe städtebauliche
Bedeutung. Begründet wird diese Beurteilung im PRINS mit „Straßenraumeffekten“. Diese Bewertung ist - bei Kenntnis des Begriffes „Straßenraumeffekt“ - nicht nachvollziehbar.
Die im BVWP beschriebene Definition des Begriffes „Straßenraumeffekte“ ist folgende: „als „Straßenraumeffekte“ werden die Auswirkungen eines Projektes beschrieben, die bei Veränderung der
Verkehrsstärke die Hauptwirkung im Straßenraum entfalten und die Möglichkeit einer Umgestaltung dieses Raumes eröffnen. So entstehen im Zusammenhang mit der Verkehrsverlagerung in der Regel
Entlastungen auf der ehemaligen Ortsdurchfahrt, die Spielraum für ihre Umgestaltung oder ihren Rückbau schaffen.“
In concreto: Bei Verlagerung wäre zweifellos eine Entlastung (durch Verlagerung des Durchgangverkehrs) gegeben.
Nur: die innerörtliche B23 bleibt auch im Planfall eine verkehrsreiche Hauptstraße, da sie eine wichtige Zufahrt zum Gewerbegebiet ist (insbesondere der LKW-Verkehr). Die
innerörtliche B23 (ebenso die ehemalige innerörtliche B2) ist eine zweistreifige Straße. Ein Rückbau dieser Straßen ist deshalb nicht möglich!
zu 3.: Verkehrssicherheit ist ohne Zweifel ein wichtiger Aspekt. Vernachlässigen kann man jedoch diesen Aspekt, wenn man die Unfallzahlen auf der innerörtlichen B23 kennt: In den
Jahren 2016 bis einschließlich 2022 (also 7 Jahre) war kein einziger tödlicher Unfall. Die jährliche Unfallhäufigkeit auf der innerörtlichen B23 (Unfälle mit Personenschaden) bewegte sich zwischen 4
und 6 Unfällen pro Jahr. Der ganz überwiegende Teil der Personenschäden waren leichte Verletzungen. (Quelle: Unfallatlas des Statistischen Bundesamt).
zu 4.: Dieses Argument ist die Unwahrheit! Oberau hat ca. 3200 Bürger. Laut Einwohnermeldeamt wohnen im Bereich der innerörtlichen B23 einschließlich im Höfele 1097 Bürger.
Diejenigen Bürger, die nicht im Bereich der innerörtlichen B23 oder im Höfele wohnen, werden keinen Vorteil von der Verlagerung der innerörtlichen B23 haben. Diese Bürger werden jedoch
mit all den Nachteilen der Verlagerung konfrontiert werden.
Diese Nachteile sind folgende:
Fazit:
Ca. 2/3 der Bürger werden also bei Verlagerung der innerörtlichen B23 massive Nachteile, aber keinen Vorteil haben. Deshalb ist das in 4. aufgezählte Argument eine Unwahrheit!!
Zusammenfassung und Schlussfolgerung:
Mit der Zustimmung des Gemeinderats zur C1-Trasse, einer Trasse, die aus ökologischer Sicht nicht vertretbar ist, zeigt dieser, dass er immer noch nicht die Zeichen der Zeit erkannt hat.
In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass die Gemeinde Oberau (im Rahmen des ROV 1982) die damalige Trasse A (entspricht der heutigen Trasse C1) mit aller Entschiedenheit aus ökologischer Sicht abgelehnt hat; zu einer Zeit also, in der Ökologie noch bei weitem nicht den Stellenwert wie heute hatte.
Der Gemeinderat versucht also mit 3 Argumenten, die angreifbar und auch nicht zwingend sind, sowie mit einer Unwahrheit, ihre Entscheidung für die C1-Trasse zu rechtfertigen.
Bemerkenswert ist außerdem die 180°-Wende des Gemeinderats: vor noch nicht langer Zeit hat der Gemeinderat eine Brücke über dem Trachtenheim geschlossen und mit Entschiedenheit abgelehnt.
Verwerflich ist, dass der Gemeinderat seine originäre Pflicht, nämlich dem Gemeinwohl zu dienen, nicht erfüllt (1/3 der Bürgerschaft ist nun mal nicht der überwiegende Teil und schon gar nicht der ganz weit überwiegende Teil der Bürgerschaft).
Der Gemeinderat betreibt reine Klientelpolitik!
© Dr. Florian Wolpert für die Initiative NO B23 NEU im November 2023
Quelle: Screenshot / Oberauer Gemeindeblatt, Informationsblatt der Gemeinde Oberau, Oberau, im Juni 2023 der Gemeinde Oberau, 28. Jahrgang; Nummer 2
BUND-Rechtsgutachten: Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig – neue Bundesregierung muss Fernstraßenbau sofort stoppen
B23-Verlegung: Bauamt hat Ergebnisse der Voruntersuchungen vorgestellt
NO B23 NEU in der Presse
Dem Tagblatt ist leider ein Fehler in der Darstellung der Kosten unterlaufen - diese liegen nicht im 3-stelligen Millionenbereich!
Informationsveranstaltung zur geplanten Ortsumfahrung im Zuge der B23
Aufgrund der zu erwartenden hohen Besucherzahl wurde der Veranstaltungsort verlegt:
Unsere Flyer-Aktion ist gestartet!
Wir freuen uns, dass am 27.11.2018 Frau Heiß und Herr Hüntelmann vom SBA Weilheim unserer Einladung gefolgt sind, um sich am maßstabsgetreuen Modell von Oberau (1:1000) ein Bild über die zwei möglichen Alternativen zur Verlegung der B23 zu machen.
Anfang des Jahres 2019 wird das SBA WM
die Gemeinde Oberau offiziell über die Planvarianten informieren.
Bei einer Gegenüberstellung konnten wir, auf Grundlage präziser Berechnungen und fachlicher Argumente, unsere Bedenken bezüglich der Mühlberg-Trassenführung darlegen. Und, was uns noch viel wichtiger war, ebenso unsere Alternative vorzustellen. Oberau muss vom Verkehr entlastet werden, aber mit einer für alle Oberauer und die kommenden Generationen und Umwelt vertretbaren Variante!
Das konstruktive Gespräch ergab außerdem, dass aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen ein neues Raumordnungsverfahren durchaus infrage kommen kann.
Der Referentenentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 ist veröffentlicht.
Jetzt wird klar, dass alle von der Initiative NO B23 NEU verbreiteten Informationen genau so auch im Entwurf stehen.
- so ist es konzipiert !
Nun gilt es, die Umsetzung des Plans mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern und eine für alle Oberauer verträgliche Alternativlösung zu entwickeln.
Die Initiative NO B23 NEU favorisiert die direkte unterirdische Einschleifungslösung in den neuen B2 Tunnel am Ortseingang Oberau (Vorschlag BUND), die nun mit Nachdruck untersucht werden sollte.
Unterstützen Sie uns, sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und Freunden, diskutieren Sie mit den Gemeinderäten - nur gemeinsam können wir die beste Lösung für Oberau bewirken !
Den gesamten Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrswegeplan für das Projekt B23 neu finden Sie beim Klicken des nachfolgenden Buttons:
Nicola Förg, die bekannte Autorin von "Heimat-Krimis", die auch regelmäßig im Münchener Merkur Artikel verfasst, hat in Ihrem neuen Roman "Das stille Gift" eine Seite der geplanten Umweltzerstörung am Mühlberg gewidmet.
Lesen Sie selbst den nachfolgenden Auszug, den wir mit freundlicher Genehmigung der Autorin veröffentlichen dürfen:
Der neue Alpenkrimi von Nicola Förg "Das stille Gift" wurde in Garmisch-Partenkirchen am Dienstag, den 22. März, im Gasthaus "Zur Schranne" vorgestellt. Kurze Inhaltsangabe:
Die Garmischer Kommissarinnen Irmi Mangold und Kathi Reindl haben es mit einer wahren Familientragödie zu tun.Ein glückloser Landwirt verschwindet. Jahre später findet sich ein Teil seiner
künstlichen Hüfte und gibt Rätsel auf. Die Ermittlerinnen machen sich auf eine makabre Spurensuche, die sie mitten in den Sumpf einer skurpellosen Agrarmafia führt. Wo Tiere nichts mehr gelten und
Menschenleben auch nicht.
Die Buchlesung war ein voller Erfolg, der Eintritt der Besucher des voll gefüllten Saales kam dem Tierheim Garmisch-Partenkirchen zugute!
Die Inititative NO B23 NEU hat in den vergangenen Wochen die Bundestagsabgeordneten, die im Bundesverkehrsausschuss die Einstufung der angemeldeten Verkehrsprojekte in der Bundesrepublik bewerten, mit der Bitte um Detailinformationen zur weiteren Vorgehensweise angeschrieben.
Mehrere Abgeordnete antworteten, z. B. der Abgeordnete Patrick Schnieder (CDU) und die Abgeordnete Sabine Leidig (Die Linke). Das Schreiben von der Bundestags-Abgeordneten Sabine Leidig mit den Details zur Öffentlichkeitsbeteiligung auszugsweise zur Information:
Liebe Verkehrs-Aktive,
sehr geehrte Damen und Herren,
nach monatelangen Verzögerungen wird der Entwurf des Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 nun in der Woche vor Ostern veröffentlicht und am 16. März dem Verkehrsausschuss des Bundestages vorgestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll am 21. März beginnen und am 2. Mai 2016 enden.
Im Internet und an insgesamt 20 Orten in der Republik soll der Plan ausliegen, es werden die 16 Landeshauptstädte sein sowie wahrscheinlich folgende weitere Städte: Kassel, Münster, Regensburg und Freiburg. Wie genau die Bürger über den Beginn informiert werden, wurde offen gelassen.
Es wird der Entwurf des BVWP mit den eingestuften Projekten sowie der Umweltbericht zur Beteiligung ausgelegt. Ergänzend werden die Ergebnisse der Einzelprojektbewertung aus dem Projektinformationssystem (PRINS) im Internet zu finden sein. Dieses wird unter http://www.bmvi.de zu finden sein.
Das BMVI betont, dass es Stellungnahmen „Pro“ oder „Contra“ zu einzelnen Projekten nicht berücksichtigen wird. „Gegenstand des BVWP ist ausschließlich die Frage, ob für ein Projekt grundsätzlich ein verkehrlicher Bedarf besteht“, dazu erwarte man „Stellungnahmen mit Sachargumenten“. Da die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Anforderung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) erfolgt, sind Argumente betreffend den Umweltauswirkungen des Planes natürlich auch möglich und dringend angebracht.
Wie wir heute aufgrund einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung erfahren haben, ist der Umweltbericht nicht mit dem Umweltministerium abgestimmt worden, die Fachkompetenz dieses Hauses ist nicht einmal an der Erstellung des Berichtes beteiligt gewesen. Warum traut Verkehrsminister Dobrindt nicht der in Sachen Umwelt zuständigen Kollegin Hendricks, frage ich mich da.
Das weitere Verfahren wird sein:
Die Stellungnahmen aus der Beteiligung werden ausgewertet und sollen in den 2. Entwurf einfließen, der dann vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Danach gehen die daraus abgeleiteten Ausbaugesetze in den Bundestag.
Wir halten es für sinnvoll, dass möglichst viele Menschen, Initiativen, Verbände …... bei der Öffentlichkeitsbeteiligung mitmachen, um zu zeigen, dass Interesse an einer umweltfreundlichen Verkehrsentwicklung und der dazu notwendigen Verkehrsplanung besteht.
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